Bedingungen & Legitimation
Wer kann Kreuzfahrten und Flussreisen bei PepCruise.com buchen?
Um Pep-Hochsee- oder Pep-Flusskreuzfahrten aus dem umfangreichen Portfolio von PepCruise.com buchen zu können, müssen Sie nachweislich in der Tourismusbranche arbeiten. Dazu zählen unter anderem Mitarbeiter von Reisebüros, Online-Reiseagenturen, touristischen Call-Centern, Veranstaltern, Hotels, Messe-Venues, Bus- und Mietwagenunternehmen sowie Flughäfen und Airlines. Daneben sind Reisejournalisten und mobile Reisevermittler gegen entsprechenden Nachweis für Buchungen auf PepCruise.com qualifiziert. Bei Buchung muss ein geeigneter Berechtigungsnachweis über die Berufsgruppenzugehörigkeit (z. B. DRV Ausweis, Bescheinigung des Arbeitgebers o. ä.) vorgelegt werden. Die Bestimmungen können sich jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, ändern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team von PepCruise.com. Hilfreich: In unserem FAQ-Bereich sind ebenfalls verschiedene Pep-Kreuzfahrten-Anliegen gelistet.
Wichtige Hinweise zu Nachweispflichten während der Pep-Kreuzfahrt
Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihrer Pep-Kreuzfahrt stets die erforderlichen Nachweise mitführen müssen. Die Reiseanbieter behalten sich das Recht vor, diese Dokumente beim Check-in und Boarding zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie berechtigt sind, die speziellen Pep-Konditionen in Anspruch zu nehmen.